ÜBER DIE
KANZLEI

Meine Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Asylrecht

Vertretung im gesamten Asylverfahren: Begleitung zur Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Vertretung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; Vertretung im Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof.

Fremdenrecht

U.a. rechtliche Beratung bei Rückkehrentscheidungen, Ausweisungen und Aufenthaltsverboten.

Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren bezüglich jeglicher Aufenthaltstitel wie insbesondere Vorbereitung und Antragstellung zur Erlangung von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen sowie von Beschäftigungs- und Arbeitsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Grund- und Menschenrechte

Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Staatsbürgerschaftsrecht

Rechtliche Beratung im Verleihungsverfahren wie insbesondere Staatsbürgerschaftsanträge sowie Vertretung in Beschwerdeverfahren auch für Verfolgte des Nationalsozialismus und deren Nachkommen.

Deutsches Recht

U.a. Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Die Kommunikation kann auf DEUTSCH, ENGLISCH, TSCHECHISCH und SLOWAKISCH geführt werden.

Daneben stehen DolmetscherInnen mit entsprechender Ausbildung für ARABISCH, PERSISCH und RUSSISCH zur Verfügung.

Das Honorar wird beim Erstgespräch einzelfallbezogen vereinbart.

Beispiele von erfolgreichen Beschwerden und Revisionen

VfGH zu E 1241/2020 u.a. (Usbekistan):
Keine Auseinandersetzung des BVwG mit der die Kinder betreffenden Sicherheitslage.

VfGH zu E 2975/2021 (Afghanistan):
Mangelhafte Auseinandersetzung des BVwG mit der sich äußerst rasch ändernden Situation betreffend die kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Taliban und der afghanischen Regierung und ihrer Truppen.

VfGH zu E 4227/2021 (Afghanistan):
Mangelhafte Auseinandersetzung des BVwG mit den Länderberichten zur Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan – weiterhin gegebene extreme Volatilität der Sicherheitslage seit Juli 2021.

VfGH zu E 2994/2021 (Syrien):
Keine Auseinandersetzung des BVwG mit der Gefahr einer drohenden Zwangsrekrutierung durch kurdischer Kämpfer.

VwGH zu Ra 2020/18/0326 (Mongolei):
Unterlassen notwendiger Beiziehung eines Sachverständigen durch das BVwG für Erhebungen über das Ausmaß der Erkrankungen, die Behandlungsnotwendigkeiten und – möglichkeiten sowie die Intensität des damit verbundenen Leidens und allfälliger Verkürzung der Lebenserwartung.

VfGH zu E 2452/2022 (Gaza):
Keine Berücksichtigung der Position des UNHCR zu allgemeinen Lage in Gaza.

VwGH zu Ra 2021/21/0061:
Beurteilungspflicht des BVwG hinsichtlich der Frage, ob Schubhaft aufrechterhalten werden kann, wenn Abschiebung innerhalb der regulären Schubhafthöchstdauer nicht realisierbar ist.

VwGH zu Ra 2021/21/0088 (Ägypten):
Missachtung der Verhandlungspflicht durch das BVwG auf Grund fehlender Auseinandersetzung zur Frage, ob Auslandsaufenthalte den Mittelpunkt der Lebensinteressen verändert haben.

VwGH zu Ra 2021/22/0020:
Unterbliebene zwingende Verständigung der Landespolizeidirektion beim begründeten Verdacht des Vorliegens einer Aufenthaltsehe durch das Verwaltungsgericht.

VwGH zu Ra 2022/18/0284 (Iran):
Keine konkreten Feststellungen des BVwG zur drohenden Verfolgung durch den iranischen Geheimdienst im Falle der Rückkehr.

VwGH zu Ra 2022/14/0343 (Syrien):
Missachtung der Verhandlungspflicht auf Grund von Ergänzungen der Beweiswürdigung des BFA durch nicht bloß unwesentliche eigenständige Überlegungen des BVwG.