„Die Restitution der Zugehörigkeit“

"While there may be numerous benefits from having dual citizenship, for me and others like me, the greatest gains may be internal. Restoring German citizenship, I believe, offers Holocaust survivors and their descendants an opportunity to try to recover from past trauma and encourage spiritual growth. I see it as an act of reunion that might help return us, more healed, to the world."

Dieses Zitat stammt aus dem Artikel "I Forgive a Country" von Melisa Cahnmann-Taylor, erschienen im Hadassah Magazine.

the word justice written in black ink on a concrete surface
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Die Wiedereinbürgerung bzw. Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft ist zwar ein administrativer Vorgang, jedoch kann dieser auch die Anerkennung historischen Unrechts und Annäherung an das bedeuten, was den Verfolgten und ihren Nachkommen einst genommen wurde.

Ein verblasstes Foto der Großmutter, eine Geburtsurkunde aus Wien, ein Eintrag in einem Hamburger Schifffahrtsregister oder Dokumente zum Kindertransport: Für viele Nachkommen derer, die vor der nationalsozialistischen Verfolgung fliehen mussten, bilden diese familiengeschichtlichen Fragmente das Fundament für einen bedeutenden Schritt – die Wiedererlangung der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft.

Der deutsche und österreichische Gesetzgeber hat Wege geschaffen, die eine Übernahme der Verantwortung für die Verbrechen während der Nazi-Herrschaft ermöglichen. Eine Restitution der Zugehörigkeit zu dem (ursprünglichen) Heimatland ist unserer Meinung nach ein notwendiger Schritt, um eine Verbindung wiederherzustellen, welche über Generationen hinweg möglicherweise nur noch in der Erinnerung existiert.

Diese Art juristischer Arbeit verlangt dabei nicht nur eine entsprechende Expertise, sondern auch mitunter besondere Anstrengungen, um erforderliche Dokumente zu beschaffen, die möglicherweise einst verloren gingen, und nun sorgfältig in Archiven gefunden werden müssen. Die damit zusammenhängenden familiären Geschichten, die zunächst oft nur in Bruchstücken auftauchen, bevor sie eine rechtliche Gestalt annehmen können, sind nicht selten mit einem besonderen persönlichen Schicksal verbunden und erfordern ein behutsames Vorgehen.

a person writing on a notebook with a pen
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In Österreich eröffnet § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) die Möglichkeit des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft durch eine sog. Anzeige für die unmittelbar Verfolgten sowie für ihre Nachkommen in direkter absteigender Linie. Wesentlich für unsere internationalen Mandanten ist, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben werden muss…

In Deutschland gewährt Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Wiedereinbürgerung für Personen, denen die Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, sowie für deren Abkömmlinge. Ergänzend hierzu schließt § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) jene Lücken, die früher durch diskriminierende Regelungen bestanden. Dies betrifft insbesondere Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der NS-Verfolgung nie haben erwerben können oder diese durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder Heirat mit einem Ausländer verloren haben.

So klar die rechtlichen Grundlagen formuliert sind, so sorgfältig muss ihre Anwendung im Einzelfall geprüft werden. Die Herausforderung liegt oft in der Rekonstruktion einer Biografie:

  • Archivarbeit: Die Verfolgungsgeschichte muss urkundlich belegt werden – oft anhand von Dokumenten, die über Kontinente verstreut, in unterschiedlichen Sprachen verfasst oder über Jahrzehnte verloren gegangen sind.

  • Abstammung: Die lückenlose Nachweiskette über mehrere Generationen hinweg erfordert eine präzise Aufarbeitung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus verschiedenen Jurisdiktionen.

  • Rechtliche Einordnung: Besondere Familienkonstellationen – etwa Adoptionen, frühere Eheschließungsregeln oder Geburten im Exil – müssen juristisch korrekt gewürdigt werden, um den Anspruch abzusichern.

Hinzu kommen prozedurale Fragen wie die Apostillierung bzw. diplomatische Beglaubigung internationaler Urkunden oder die Anerkennung ausländischer Personenstandsdokumente.

Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten von der ersten Sichtung der Unterlagen über die Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens. Die Unterstützung von Mandanten als Opfer des NS-Regimes bzw. deren Nachkommen sehen wir vor dem Hintergrund der Wiedergutmachung des Unrechts und der damit zum Ausdruck kommenden Übernahme der Verantwortung für die Verbrechen während der Nazi-Herrschaft als einen wichtigen Beitrag.

Für eine tiefere Perspektive auf die persönliche Bedeutung dieses Prozesses empfehle ich den eingangs zitierten Artikel von Melisa Cahnmann-Taylor im Hadassah Magazine.

woman in gold dress holding sword figurine
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